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Beiträge

Unsere Vereinsbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:

Beitragsordnung (gültig ab dem 01.07.2021)


beitraege


Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich jeweils zum Monatsanfang per Bankeinzug abgerufen.

Ein Anspruch auf die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung/Trainingsreihe entsteht durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages nicht.

Das Mitglied wird nach dem höchsten genutzten Sportangebot eingruppiert.

Ab dem 3. Sportangebot in der das Mitglied eingruppiert ist, erfolgt ein automatischer Aufstieg in die nächsthöhere Kategorie.

Der Wechsel in eine höhere Kategorie ist jederzeit möglich und ist schriftlich (bevorzugt per E-Mail) der Geschäftsstelle mitzuteilen.

Der Wechsel in eine niedrigere Kategorie kann nur durch schriftliche Mitteilung (bevorzugt per E-Mail) an die Geschäftsstelle erfolgen und wird mit Ende der 14-tägigen Kündigungsfrist zum Quartalsende wirksam.


¹ Ermäßigte Mitglieder sind: Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstler, Rentner, Schwerbehinderte, Sozialleistungsempfänger, Asylbewerber
Für die Anerkennung als ermäßigtes Mitglied ist ein Nachweis vorzulegen. Die Anerkennung als ermäßigtes Mitglied erfolgt ab dem nächsten Beitragseinzug nach Eingang des Nachweises.

² Eine Familienmitgliedschaft kann ab 3 Personen mit max. 2 Erwachsenen beantragt werden. Unter den Familienbegriff fallen auch eheähnliche Gemeinschaften mit gleicher Anschrift.

³ Bei der Aufnahme in den MTV Segeberg wird die Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € pro Person fällig. Die Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Beitrag fällig.


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